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Voraussetzungen für die
Fahrlehrer bzw. Fahrlehrermoderatoren:
Um eine qualifizierte Durchführung der Veranstaltung zu gewährleisten sind für
Fahrlehrer folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
1. Fahrlehrer, die ausschließlich als Begleiter bei den Beobachtungsfahrten
tätig werden,
müssen entweder eine Ausbildung zum Seminarleiter für Aufbauseminare (ASF oder ASP)
oder alternativ eine Einweisung in das EVAProjekt erfolgreich absolviert haben.
2. Fahrlehrer, die im EVA-Projekt als Moderatoren tätig werden möchten, müssen die
Ausbildung zu Seminarleitern (ASF oder ASP) nachweisen und ergänzend eine
zusätzliche Einweisung in das EVA-Projekt erfolgreich absolviert haben.
Über die Fahrlehrer-Betreuungs und Fortbildung GmbH (FBF) ist es möglich,
sich kostenpflichtig zum Moderator ausbilden oder in das Projekt "EVA" als
teilnehmender Fahrlehrer einweisen zu lassen.
Wenn Sie als Fahrlehrer Interesse am Projekt "EVA" haben und in Ihrer Region
teilnehmen möchten, melden Sie sich bitte schriftlich unter fbf@lbfmuc.de
(Fax: 089/750760-15) an. Sie werden dann zeitgerecht über Einweisungsseminare
für EVA und mögliche Veranstaltungen in Ihrer Nähe informieren.
Weitere Infos unter: www.lbfmuc.de
Vergütungen:
Teilnahme als Fahrlehrer (Begleitetes Fahren):
1 Stunde € 44,00
2 Stunden € 82,50
3 Stunden € 115,50
Teilnahme als Moderator (Gruppendiskussion/Schlussdiskussion):
1 Stunde € 38,50
2 Stunden € 71,50
3 Stunden € 104,50
Teilnahme als Moderator und Fahrlehrer:
€ 143,00
Hinweis zum Versicherungsschutz:
Fahrlehrer, welche die Beobachtungsfahrten durchführen, benötigen eine sogenannte
"besondere Kfz-Haftpflichtversicherung", sofern die für das eingesetzte Fahrzeug
bestehende Haftpflichtversicherung keinen Versicherungsschutz gewährt, weil der
ausbildende Fahrlehrer nicht Führer des Fahrzeugs im Sinne des § 2 Absatz 15 StVG ist.
Die Schüler sind im Rahmen der Schulischen Veranstaltung bei EVA gesetzlich unfallversichert. |